Nur einen Tag vor den schicksalhaften Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen steht die Bundesregierung unter massivem Erklärungsdruck. Was als harter Schlag gegen kriminelle Ausländer und als Wende in der Migrationspolitik verkauft wurde, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein hochgradig dubioser Vorgang, der das Vertrauen in den Rechtsstaat bis in die Grundfesten erschüttern könnte. Die Rede ist von der Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern, die mit einem Charterflug direkt nach Kabul gebracht wurden. Doch neue Informationen lassen den Verdacht aufkommen, dass hier weniger geltendes Recht durchgesetzt, sondern vielmehr ein teures Theaterstück inszeniert wurde, um die Wählergunst im Osten in letzter Sekunde zu beeinflussen.
1.000 Euro Handgeld: Ein Jackpot für Straftäter
Der wohl größte Stein des Anstoßes ist die Bestätigung, dass jedem der 28 Abgeschobenen ein Betrag von 1.000 Euro in bar ausgehändigt wurde. Um die Dimension dieser Summe zu verstehen, muss man einen Blick auf die wirtschaftliche Realität in Afghanistan werfen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen in dem krisengeschüttelten Land liegt bei etwa 360 US-Dollar. Die deutsche Bundesregierung hat kriminellen Gewalttätern also umgerechnet fast drei volle Jahresgehälter als „Reisekostenbeihilfe“ mit auf den Weg gegeben.
Kritiker sehen darin einen fatalen „Pull-Faktor“. Die Botschaft, die damit in die Welt gesendet wird, ist verheerend: Wer in Deutschland straffällig wird, wird am Ende nicht nur auf Staatskosten nach Hause geflogen, sondern erhält zum Abschied noch ein kleines Vermögen, das ihm in seiner Heimat ein Leben in Wohlstand ermöglicht. Es ist ein Schlag ins Gesicht für jeden hart arbeitenden Steuerzahler und eine Einladung an potenzielle Glücksritter, die das deutsche System als schwach und ausnutzbar wahrnehmen.

Freiwillige Ausreise statt Zwangsmaßnahme?
Noch brisanter sind die widersprüchlichen Aussagen aus den Reihen der Ampel-Parteien selbst. Während Innenministerin Nancy Faeser von der „Durchsetzung geltenden Rechts“ spricht, sickern Informationen durch, nach denen die Betroffenen eine sogenannte „Freiwilligkeitserklärung“ unterschrieben haben sollen. Ein Vertreter der FDP bestätigte in einem Interview fast beiläufig, dass die Personen auf Basis einer solchen Erklärung ausgereist seien.
Rechtlich macht dies einen gewaltigen Unterschied: Eine Abschiebung ist eine behördliche Zwangsmaßnahme gegen den Willen des Betroffenen. Eine freiwillige Ausreise hingegen wird oft durch staatliche Rückkehrprogramme gefördert – inklusive finanzieller Anreize. Sollte die Regierung eine freiwillige Rückkehraktion als harte Abschiebeoffensive „verkauft“ haben, um kurz vor der Wahl als durchsetzungsstarke „Law and Order“-Regierung dazustehen, grenzt dies an bewusste Täuschung der Öffentlichkeit.

Die dubiosen Erklärungen der Innenministerin
Nancy Faeser windet sich bei Nachfragen sichtlich. Auf die explizite Frage, ob es sich um freiwillige Erklärungen gehandelt habe, antwortete sie ausweichend. Sie sprach davon, dass solche Erklärungen oft von Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen verlangt würden, um Ruhe an Bord zu gewährleisten. Doch Experten schütteln darüber den Kopf: Wer unter polizeilichem Zwang abgeschoben wird, benötigt keine Freiwilligkeitserklärung für die Airline. Wenn jedoch 1.000 Euro fließen, sieht die Sache ganz anders aus.
Besonders grotesk wird die Situation durch Berichte über einen der Abgeschobenen, der bereits bei der Ankunft in Kabul seine baldige Rückkehr nach Deutschland ankündigte. Da er in Deutschland bald Vater werde, wolle er den Weg zurück antreten. Mit den 1.000 Euro Startkapital im Gepäck dürfte die Finanzierung der nächsten Schleuserreise für ihn kein Problem darstellen. Die „Abschiebung“ verkommt so zu einem staatlich finanzierten Heimaturlaub mit Wiedereinreise-Garantie.

Wahlkampfmanöver auf Kosten des Rechtsstaats
Die zeitliche Nähe zu den Landtagswahlen lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass es sich hierbei um eine illegale Form der Wahlbeeinflussung handelt. Angesichts der katastrophalen Umfragewerte für SPD, Grüne und FDP in Sachsen und Thüringen scheint der Ampel jedes Mittel recht zu sein, um das Thema Migration kurzzeitig zu besetzen. Doch ein Rechtsstaat, der Kriminelle für ihre Ausreise bezahlt und dies als Erfolg feiert, macht sich lächerlich.
Sollten sich die Hinweise verdichten, dass hier Steuergelder zweckentfremdet wurden, um ein politisches Theaterstück aufzuführen, müssen personelle und juristische Konsequenzen folgen. Das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wird durch solche Aktionen nicht gestärkt, sondern nachhaltig zerstört. Wenn Straftäter mit drei Jahresgehältern belohnt werden, während die eigene Bevölkerung unter Inflation und maroder Infrastruktur leidet, hat die Politik den Kompass endgültig verloren.
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